Härtefallkommission empfiehlt Aufenthaltsgenehmigung

Fall Boukali: Jetzt ist der Kreis Warendorf am Zug
Von unserer Mitarbeiterin ALEXANDRA EDELKÖTTER

Beelen (gl). Die Zukunft von Mohammed Boukali liegt jetzt in den Händen von Landrat Dr. Olaf Gericke und seinen Mitarbeitern in der Ausländerbehörde. Sie können dem Marokkaner eine berufliche Perspektive geben, indem sie ihn seine Ausbildung beenden lassen. Oder sie können ihn in ein ungewisses Leben nach Afrika abschieben.
Eine komplizierte Entscheidung. Dazu der Pressesprecher des Kreises Warendorf Thomas Fromme: „Wir müssen die Sachlage sorgfältig aufarbeiten.“

Mohammed Boukali lebt seit 2013 in Beelen. Er hat die deutsche Sprache erlernt, ist gut in das Gemeindeleben integriert. Seit vergangenem Jahr absolviert er eine Ausbildung zum Krankenpfleger in Haus St. Elisabeth. Seine Vorgesetzten sind zufrieden mit ihm, er ist in Deutschland angekommen. Nur: Boukali stammt aus Marokko, einem so genannten sicheren Herkunftsland.

Aus diesem Grund hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seinen Asylantrag vor einigen Monaten als unbegründet abgelehnt. Das heißt: Der 36-Jährige muss ausreisen, oder er wird abgeschoben. Ausführende Behörde ist der Kreis Warendorf. Der hatte Mohammed Boukali in diesem Zusammenhang Ende Januar „tolle Integrationsansätze“ bescheinigt, bedauert, dass er „vor allem mit Blick auf die laufende Ausbildung das Land verlassen muss“ und versprochen, dass man ihm „keine Steine in den Weg legen“ wolle. Dem Kreis seien jedoch die Hände gebunden.

Mittlerweile sind die Fesseln gelöst. Die Ausgangslage hat sich geändert. Denn in Beelen hat man die drohende Abschiebung des angehenden Altenpflegers nicht einfach so hingenommen, sondern ist auf verschiedenen Ebenen aktiv geworden. Grünen-Ratsfrau Klaudia Ellebrock und andere Kommunalpolitiker wandten sich an die Härtefallkommission des Landes NRW – und waren nun erfolgreich. Die Kommission stufte den Fall Boukali tatsächlich als Härtefall ein und stellte ein Ersuchen an die Ausländerbehörde, Mohammed Boukali eine Aufenthaltsgenehmigung zur Ausbildung nach Paragraf 23a zu erteilen.

Die Leiterin der Härtefallkommission Barbara Marx erläuterte gegenüber der „Glocke“: „Das Ersuchen ist rechtlich nicht verpflichtend. Es schafft allerdings die rechtliche Grundlage, nicht unbedingt abschieben zu müssen. In den meisten Fällen folgen die Ausländerbehörden unserem Ersuchen.“

Artikel aus "Die Glocke" vom 17.10.2016

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